GEMA

Komponisten und Arrangeure von Musikstücken können unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Arbeit eine Nutzungsentgelt verlangen. Diese Ansprüche werden vielfach durch die GEMA wahrgenommen. Dabei richtet sich die Höhe der Gebühr nach der Größe der "bespielten" Fläche und reicht bis in den Bereich von mehreren tausend Euro.

 

Diese Gebühr lässt sich vermeiden - ganz legal. Besonders im Bereich der überlieferten Volksmusik und der volksmusikalischen Neuschöpfungen spielen wir vieles, was keinem Urheberrechtsschutz (mehr) unterliegt und wofür kein Nutzungsentgelt zu zahlen ist.

Für Fragen zur GEMA (Gebühren usw.) bitten wir, direkt mit der GEMA in Kontakt zu treten, für die Klärung von Urheberrechtsansprüchen gerade im Bereich der traditionellen Volksmusik ist das "Zentrum für Volksmusik, Literatur und Popularmusik des Bezirks Oberbayern (ZEMULI)" in Bruckmühl ein guter Ansprechpartner; E-Mail: , Telefon 08062-5164.